Einblick in Chinas Gesetz zur Abwehr ausländischer Sanktionen

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Am 10. Juni 2021 hat China ein Gesetz zur Abwehr ausländischer Sanktionen verabschiedet.

China lernt von anderen Ländern, um die Gesetzlücken bei Sanktionen zu verschließen

In der Vergangenheit haben verschiedene Länder Gesetze veröffentlicht, um unangemessene Rechtsprechung und Sanktionen anderer Länder zu bekämpfen. Bereits 1996 verkündete die Europäische Union den „Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen“, um „die Auswirkungen die betreffende ausländische Gesetzgebung.“ Die Vereinigten Staaten haben den Export Control Reform Act und den Tax Reform Act, um ein- und multilateralen Sanktionen ausländischer Regierungen entgegenzuwirken.

Als Reaktion auf Gerichtsbarkeiten und Sanktionen wie diese aus Europa und den USA hat China einige vorläufige Gegensanktionen erlassen. Zunächst führte das chinesische Handelsministerium auf der Ebene der Verwaltungsvorschriften eine „Liste der unzuverlässigen Entitäten“ ein. Ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen boykottieren oder unterbrechen Lieferungen an chinesische Unternehmen zu nicht-kommerziellen Zwecken und verursachen schwere Schäden an chinesischen Unternehmen. Am 9. Januar 2021 verkündete sie die „Maßnahmen zur Blockierung der unangemessenen extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und Maßnahmen“.

Zweitens hat das chinesische Außenministerium kürzlich Sanktionen gegen Unternehmen oder Einzelpersonen angekündigt, die die Souveränität und die Interessen des Landes in Bezug auf Probleme mit Hongkong, Xinjiang und Waffenverkäufen an Taiwan ernsthaft schädigen. Die oben genannten Maßnahmen sind jedoch allesamt Verwaltungsmaßnahmen und wurden nicht in das Gesetz übernommen.

Das diesmal erlassene „Gesetz zur Bekämpfung ausländischer Sanktionen“ füllte die Rechtslücken im Bereich der Wirtschaftssanktionen und machte insbesondere in Artikel 13 eine zusammenhängende und kompatible Regelung: „Für Handlungen, die Chinas Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen gefährden, zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Gesetzes können die einschlägigen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Abteilungsordnungen andere erforderliche Gegenmaßnahmen vorsehen”, die eine ausreichende rechtliche Ermächtigung bietet, um in Zukunft unterstützende Verwaltungsvorschriften zu fördern und Gegensanktionsmaßnahmen durchzuführen. Das Gesetz wird ein wichtiges Rechtsinstrument, um mit Herausforderungen umzugehen und Risiken ausländischer Sanktionen zu vermeiden, und es wird Chinas auslandsbezogenes Rechtssystem verbessern.

Analyse der wichtigsten Gesetzesinhalte

Das Gesetz zur Bekämpfung ausländischer Sanktionen ist prägnant und klar mit nur 16 Artikeln, hauptsächlich mit den folgenden Inhalten.

(1) Voraussetzungen für das Ergreifen von Gegenmaßnahmen

Voraussetzung und passive Bedingung für das Ergreifen von Gegenmaßnahmen sind ausländische Sanktionen gefolgt von gegenseitigen Gegenmaßnahmen: Ein fremdes Land verstößt gegen internationales Recht und grundlegende Normen der internationalen Beziehungen, um diskriminierende restriktive Maßnahmen gegen chinesische Bürger und Organisationen zu verhängen und sich in Chinas innere Angelegenheiten einzumischen, indem mit verschiedenen Ausreden.

(2) Gegenstand und Anwendung von Gegenmaßnahmen

Zu den anwendbaren Gegenmaßnahmen gehören nicht nur inländische Organisationen und Einzelpersonen, sondern auch alle ausländischen Organisationen und Einzelpersonen.

Die Kriterien für die zuständigen Behörden (Abteilungen) des Staatsrats, einschließlich relevanter Personen und Organisationen auf der Anti-Sanktions-Liste, sind wie folgt:

Die zuständigen Behörden des Staatsrates können beschließen, Einzelpersonen und Organisationen auf die Gegenliste zu setzen, wenn sie sich direkt oder indirekt an der Formulierung, Entscheidung, Umsetzung von Verletzungen des Völkerrechts und der Grundnormen der internationalen Beziehungen unter Verwendung verschiedener Ausreden beteiligen oder in Übereinstimmung mit seinen eigenen Gesetzen, China einzudämmen und zu unterdrücken, indem diskriminierende restriktive Maßnahmen gegen chinesische Bürger und Organisationen ergriffen werden.

Die zuständigen Dienststellen des Staatsrates können auch gegen folgende Personen und Organisationen Gegenmassnahmen ergreifen:

Ehegatten und nächste Angehörige von Personen, die auf der Liste der Gegenmaßnahmen aufgeführt sind;

Senior Management oder eigentlicher Inhaber von Organisationen, die auf der Liste der Gegenmaßnahmen aufgeführt sind

Organisationen, in denen Personen, die auf der Liste der Gegenmaßnahmen aufgeführt sind, als leitende Angestellte fungieren;

Organisationen, die tatsächlich von Personen und Organisationen, die auf der Liste der Gegenmaßnahmen aufgeführt sind, kontrolliert werden oder an deren Gründung und Betrieb beteiligt sind.

(3) Arten von Gegenmaßnahmen

Die zuständigen Dienststellen des Staatsrates können entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben folgende Maßnahmen gegen die Ziele von Anti-Sanktionen ergreifen:

Keine Visumerteilung, Einreiseverweigerung, Visumstornierung oder Abschiebung;

Versiegeln, Beschlagnahmen und Einfrieren ihres beweglichen Eigentums, ihrer Immobilien und anderen verschiedenen Arten von Eigentum auf dem Territorium Chinas;

Verbieten oder Beschränken ihrer relevanten Transaktionen, Kooperationen und anderen Aktivitäten mit Organisationen und Einzelpersonen auf dem Territorium Chinas;

Andere notwendige Maßnahmen.

(4) Gegenmaßnahmen sind rechtskräftige Verwaltungsentscheidungen ohne Rechtsbehelf

Die Entscheidungen der zuständigen Dienststellen des Staatsrates gemäß den Bestimmungen der Artikel 4 bis 6 dieses Gesetzes sind endgültig. Das heißt, die Gegenpartei darf beim Gericht keine Verwaltungsklage auf gerichtlichem Wege einreichen und kann nur Verwaltungsverfahren beantragen. Ändern sich die Umstände der maßgeblichen Grundlage, können die zuständigen Dienststellen des Staatsrates die entsprechenden Gegenmaßnahmen aussetzen, ändern oder aufheben.

(5) Arbeitsmechanismus für Gegenmaßnahmen und zuständige Regierungsstellen

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Chinas und andere relevante Behörden des Staatsrates von China sind hauptsächlich für anti-ausländische Sanktionen zuständig. Der Staat richtet einen Koordinierungsmechanismus für ausländerfeindliche Sanktionen ein und ist für die Gesamtkoordination der damit verbundenen Arbeiten verantwortlich. Die zuständigen Behörden des Staatsrates verstärken die Koordination und den Informationsaustausch und legen im Einklang mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben entsprechende Gegenmaßnahmen fest und setzen diese um. Die Bestätigung, Aussetzung, Änderung oder Aufhebung der Liste der Gegenmaßnahmen wird vom chinesischen Außenministerium bekannt gegeben oder von anderen zuständigen Behörden des chinesischen Staatsrates angeordnet.

(6) Relevante Rechtsfolgen und Strafen

Das Gesetz sieht die Rechtsfolgen unter drei Aspekten vor:

Erstens sollten Organisationen und Einzelpersonen auf dem Territorium Chinas die von den zuständigen Behörden des Staatsrats beschlossenen Gegenmaßnahmen umsetzen. Einschlägige Organisationen und Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden von den zuständigen Behörden des Staatsrates in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandelt, die die Ausübung entsprechender Aktivitäten einschränken oder verbieten.

Zweitens darf keine Organisation oder Einzelperson diskriminierende restriktive Maßnahmen, die von ausländischen Staaten gegen chinesische Bürger und Organisationen ergriffen werden, durchführen oder bei deren Umsetzung unterstützen. Wenn relevante Organisationen und Einzelpersonen gegen die Vorschriften verstoßen und die rechtmäßigen Rechte und Interessen chinesischer Bürger und Organisationen verletzen, können chinesische Bürger und Organisationen gemäß dem Gesetz vor den Volksgerichten Klage einreichen und sie auffordern, den Verstoß einzustellen und Verluste zu ersetzen .

Drittens wird jede Organisation oder Person, die es versäumt, Gegenmaßnahmen umzusetzen oder bei der Umsetzung von Gegenmaßnahmen mitzuwirken, in Übereinstimmung mit dem Gesetz auf rechtliche Verantwortlichkeit untersucht.

Zu lösende Probleme

Die derzeitigen Bestimmungen dieses Gesetzes sind relativ weit gefasst und prägnant, und es sind noch relevante unterstützende Vorschriften erforderlich, um einige Probleme der Strafverfolgung zu lösen. Gegenwärtig handelt es sich vor allem um die Konflikt- und Beilegungsgerichtsbarkeit im Völkerrecht. Chinesische Unternehmen müssen einige Artikel dieses Gesetzes strikt umsetzen, aber in der Praxis kann es zu entsprechenden Zuständigkeitskonflikten zwischen mehreren Gerichtsbarkeiten kommen, die Unternehmen in ein “Dilemma” bringen.

Es wird empfohlen, dass die zuständigen Ressorts schnellstmöglich weiterführende Maßnahmen einführen, wie das Verbots- und Freistellungssystem in den „Blocking-Maßnahmen“, um zu klären, in welchen Ländern Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten und wie man diesen rechtlichen Durchsetzungen auf der Grundlage der Grenzfestlegung entgegenwirken kann.

Die Verkündung dieses Gesetzes zeigt, dass China immer besser darin ist, internationale Regeln zur Wahrung der nationalen Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen zu nutzen, aber Chinas Entschlossenheit und Wille, Reformen zu vertiefen und die Öffnung auszuweiten, sind unerschütterlich und Gegenmaßnahmen sollten es und die Ergebnisse nicht beeinträchtigen der aktuellen Reform und Öffnung. Wie das Verhältnis zwischen den beiden Bedürfnissen auszubalancieren ist, muss der Staat so schnell wie möglich durch die Verkündung entsprechender unterstützender Regeln und Vorschriften klären, damit relevante Organisationen und Einzelpersonen Compliance-Arbeit durchführen können.

(Quelle: Anwaltskanzlei Zhong Lun, RFI, NPC)