Am 6. August ging ein dreiseitiger Brief bei der Geschäftsführung des Fährhafens Saßnitz auf Rügen ein. Sein Inhalt sollte jedem klar machen, was von den viel beschworenen „westlichen Werten“ und der zum Kult erhobenen „regelbasierten Ordnung“ zu halten ist – nämlich gar nichts. Ein potemkinsches Dorf, hinter dessen Fassade sich der vermeintlich Stärkere seine Vorteile zu sichern versucht. Für die Stärkeren halten sich in diesem Fall die drei US-Senatoren, die den Brief unterzeichneten, und zwar zum Vorteil der wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der anglo-amerikanischen Führungselite.

Der Inhalt des Briefes? Teile davon gingen bereits durch die Presse: „vernichtende rechtliche und wirtschaftliche Sanktionen“ mit „potenziell tödlichen Maßnahmen“ werden den Betreibern des Hafens, ihren Aktionären und Angestellten angedroht, wenn sie nicht sofort ihre Aktivitäten für ein Erdgas-Projekt einstellen, nämlich für den Bau der Nord Stream 2 Pipeline. Die Pipeline wird auf dem Meeresboden zwischen der Narwa Bucht im nordwestlichen Teil Russlands nach Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Laut Website der Nord Stream 2 AG sind mehr als 1000 Unternehmen aus 25 Ländern an dem Projekt direkt oder indirekt beteiligt. Diese Unternehmen haben rechtsgültige Verträge abgeschlossen, Zertifizierungen und Genehmigungen eingeholt. Mehr als 12 Mrd. Euro wurden bereits investiert und mindestens 2100 der 2460 km (zwei Stränge) Pipeline fertiggestellt.[1] Doch die US-Vertreter wollen es nichtsdestotrotz noch kurz vor Fertigstellung um jeden Preis verhindern. Einem Großteil dieser Unternehmen drohen nun kaum bezifferbare Verluste.

Eine Kopie des Briefes ging beim Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, ein. Dieser machte den Absendern sogleich klar, dass mit den neuen Sanktionen nunmehr eine „neue, erschreckende Eskalationsstufe erreicht“ sei und einen Bruch mit internationalen Regeln darstellten. „Der Tonfall, und die Art, wie hier einzelne Senatoren europäische Unternehmen massiv bedrohen und einzuschüchtern versuchen, ist Wildwestmanier,“ so Pegel in einer für deutsche Politiker erstaunlich deutlichen Sprache. EU-Kommission und Bundesregierung müssten die europäische Souveränität gegenüber der US-Administration sehr klar verteidigen und mit spürbaren und ernstzunehmenden Gegenmaßnahmen reagieren, heißt es zudem in der Pressemitteilung des Ministeriums.[2]

Auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, war offensichtlich erbost als sie schrieb: „Wir sind im höchsten Maße verärgert über die Erpressungsversuche aus den USA. So geht man unter befreundeten Nationen nicht miteinander um.“ Dies sind nur einige Stimmen aus dem Chor extrem verärgerter Beteiligter. Wie ernst es uns ist mit der Verteidigung unserer Souveränität, wird sich zeigen. Ein Showdown bahnt sich an.

Die ursprüngliche rechtliche Grundlage, auf die sich die drei Senatoren beziehen, ist ein vom amerikanischen Kongress verabschiedetes Gesetz, das ausgerechnet den Titel trägt: „Europas Energiesicherheit schützen“. Es ist bereits in das Verteidigungshaushaltsgesetz (NDAA) von 2019 eingefügt worden, eingeleitet von einer Passage, die salbungsvoll von „gemeinsamen Werten“, von „Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und individuellen Freiheiten“ zwischen den USA und Europa spricht. Deutschlands Unterstützung für die US-Sanktionen gegen Russland und dessen „bösartigen Aktivitäten“ seien besonders entscheidend. Russland, so behauptet das NDAA ohne jeglichen Beweis, nutze seinen Erdgasexport zur „Nötigung“ und als „politischen Hebel“.

Hohe Geldstrafen wurden ja bereits dem Schiffsunternehmen angedroht, das die Verlegung der Rohre bewerkstelligte. Auch dazu diente ein extraterritorial angewendetes amerikanisches Gesetz als Rechtfertigung, nämlich das International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), das normalerweise in Notfallsituationen Anwendung finden soll, zum Beispiel bei Geiselnahmen und terroristischen Anschlägen. Als Konsequenz brach 2019 die schweizerische „Pioneering Spirit“, die die Rohrverlegungen für Nord Stream 2 auf See ausführte, ihre Arbeiten ab und zog sich aus dem Projekt zurück. Ein weiteres, diesmal russisches, Schiff wurde flott gemacht und zur Vollendung des Projekts beordert.

Dies war der Grund, warum die US-Senatoren im Juni 2020 mit der dramatischen Ausweitung der Sanktionen konterten und schließlich den Drohbrief absendeten, wobei die Senatoren Ted Cruz und Jeanne Shaheen die Hauptakteure darstellen. Der texanische Republikaner Cruz, der insbesondere die Interessen der amerikanischen Gas- und Öl-Industrie repräsentiert, soll offenbar dafür sorgen, dass der lukrative europäische Erdgas-Markt den US-Exporten von Flüssiggas vorbehalten bleibt.

Die demokratische Senatorin Shaheen aus New Hampshire repräsentiert eher den militärisch-industriellen Komplex, der den neuen Kalten Krieg mit Russland und China vorantreibt. Auf der einen Seite ist also die Opposition gegen Nord Stream 2 in beiden amerikanischen Parteien groß, andererseits wird Deutschlands Verteidigung des Projekts von 23 weiteren EU-Staaten unterstützt. Die Lage ist extrem polarisiert, und bekannte amerikanische Energierechtsexperten wie Daniel Markind schließen ein kurzfristiges Aufeinanderprallen von Kanzlerin Merkel und US-Präsident Trump in dieser Frage nicht aus. Fest steht: ein Ende von Nord Stream 2 würde nicht nur Russland, sondern auch Europa massiven Schaden zufügen, und das mitten im jetzigen schweren Wirtschaftseinbruch. Werden Bundesregierung und EU-Kommission eine Schlichtung des Streits und einen Kompromiss mit dem US-Kongress erreichen können? Das klingt nach einem langwierigen Gezerre mit unbelehrbaren Hardlinern.

Die Präsidenten Putin und Trump sollten diese Angelegenheit persönlich innerhalb eines breiteren Kontextes wirtschaftlicher und strategischer Fragen klären. Den geopolitischen Betonköpfen muss hier jedenfalls äußerst schnell das Heft aus der Hand genommen werden.


[1] https://www.nord-stream2.com/de/media-info/neuigkeiten/nord-stream-2-erhalt-baugenehmigung-in-danemark-139/

[2] Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung: Pressemitteilung Nr. 204/20 vom 07.08.2020