Der Ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses hat auf seiner jüngsten Sitzung das Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität ausländischer Staaten geprüft und verabschiedet.
Ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums sagte am Dienstag dazu, das Gesetz über die Immunität ausländischer Staaten bekräftige das Grundprinzip, dass ein ausländischer Staat und sein Eigentum in China Immunität genössen. Es lege gleichzeitig Ausnahmen für nicht souveräne Handlungen eines ausländischen Staates fest, für die chinesische Gerichte zuständig sein könnten, zum Beispiel für Streitigkeiten, die sich aus einer gewerblichen Tätigkeit ergäben sowie für relevante Personen- und Sachschäden. Das Gesetz sehe auch vor, dass chinesische Gerichte unter streng begrenzten Umständen Zwangsmaßnahmen gegen das gewerbliche Eigentum eines ausländischen Staates ergreifen könnten.
Das Gesetz stehe in vollem Einklang mit dem internationalen Recht und der allgemeinen staatlichen Praxis, so der Sprecher weiter. Als verantwortungsbewusste Großmacht halte China am Grundsatz der souveränen Gleichheit fest und werde dieses Gesetz umsetzen, um die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Staatsangehöriger und juristischer Personen zu schützen sowie die Immunität zu respektieren, die ausländische Staaten nach internationalem Recht genössen.
(Quelle: CRI Deutsch)